Welche Voraussetzungen muss ich bei der Gründung eines Restaurants beachten?
Zunächst einige formelle:
Sie sind im Grunde unbedenklich und erfüllbar, man sollte sich aber rechtzeitig darum kümmern.
Sie brauchen zunächst ein polizeiliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde, muss extra erwähnt werden), in dem natürlich besser keine einschlägigen Vorstrafen wie Drogenhandel oder Zuhälterei verzeichnet sein sollten, und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Außerdem eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass Sie zu den braven Steuerzahlern gehören.
Der nächste Punkt ist der Erwerb des Unterrichtungsnachweises im Gaststättengewerbe, diesen gibt es bei der Industrie- und Handelskammer, die regelmäßig solche Unterrichtungen durchführt, die Kursdaten erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Weiterhin ist der Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag und ein Betriebsbuch für Getränkeschankanlagen vorzuweisen sowie eine Grundrisszeichnung des gesamten Betriebes im Maßstab 1:100.
All diese Schriftstücke sind beim Antrag auf die Erlaubnis zum Führen einer Schank- oder Speisewirtschaft (gaststättenrechtliche Erlaubnis) beim zuständigen Gewerbeamt diesem beizufügen.
Über den Antrag und die im Vorfeld zu erfüllenden Bedingungen gibt es praktische Merkblätter bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Ein Fallstrick lauert hier auf den jungen Restaurantbesitzer:
Wenn Sie einen schönen Laden sehen oder ein schönes Häuschen oder eine andere schöne Baulichkeit, könnten Sie überlegen, dass sich dieses schöne Ambiente hervorragend als kleines Restaurant machen könnte. Vorsicht! Hier muss eine Neukonzessionierung her, diese wird nach den neuesten geltenden Vorschriften behandelt, dieses auch in Bezug auf Zugänge für Behinderte. In der Regel wird hier eine dauerhafte Rampe gefordert, und mit einigem Aufwand auszubauende Behinderten-Toiletten, die Festlegungen im Einzelnen werden mit dem zuständigen Amt getroffen. Es wird aber in der Regel darauf hinauslaufen, dass Sie nicht wenig Geld schon vor der Eröffnung in die Hand nehmen müssen, bevor Kücheneinrichtung, Möbel, Geschirr und all die sonstigen Dinge beschafft wurden, die bei einer Restaurantgründung anstehen. Anders ist es oft bei der Übernahme eines bestehenden Betrieben, hier gibt es häufig Bestandsschutz im Hinblick auf bestimmte bauliche Erfordernisse, aber auch das sollte bereits im Vorfeld mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
Was die Staatsangehörigkeit betrifft: Ausländische Staatsangehörige aus Staaten, die nicht der EU angehören, dürfen eine selbstständige Tätigkeit nur aufnehmen, wenn dies nach ihrer Aufenthaltserlaubnis zulässig ist. Für Staatsangehörige aus den Staaten, die zur EU gehören, gelten die gleichen Bedingungen wie für Deutsche.
An die Orte der Lebensmittelverarbeitung und -aufbewahrung (Küche und Lager) stellt die Lebensmittelhygieneverordnung Ansprüche, die von der Lebensmittelaufsicht geprüft wird. Bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes sind diese in der Regel erfüllt, bei einer Neukonzessionierung sollte man sich beraten lassen.
Achten sollten Sie dann noch darauf, dass es bestimmte aushangpflichtige Gesetze gibt, aushangpflichtig im Gastraum ist das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (Jugendschutzgesetz).
Weitere Vorschriften betreffen dann die spezielle Ausgestaltung des Restaurants; für Arbeitnehmer ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten, bei einem Restaurant in einem nicht sehr sicheren Stadtviertel empfehlen sich vielleicht spezielle Absicherungen und darauf resultierende Versicherungen, die Kriminalpolizei berät in diesem Fällen.
Wenn die formellen Voraussetzungen bewältigt sind, sind die meisten jungen Restaurantbesitzer der Meinung, nun könne es losgehen, nun sei ja alles getan. Weit gefehlt!
Das sind die Voraussetzungen, denen alle Restaurantgründer in gleicher Weise unterliegen, daran wird auch selten jemand scheitern.
Die persönlichen Voraussetzungen sind es, die letztendlich über Erfolg oder Misserfolg einer Restaurantgründung entscheiden.
Eine Restauranteröffnung ist zunächst eine Aufgabe, die Ihre Zeit in Anspruch nehmen wird. Sehr in Anspruch nehmen wird, es ist also ratsam, dass die gesamte Familie wirklich hinter dem Vorhaben steht, Vorwürfe des Ehepartners schon bei der dritten verspäteten Heimkunft lassen nur eine eher ungünstige Prognose in Bezug auf das geforderte Durchhaltevermögen zu.
Sie sollten vorher einige Schularbeiten gemacht haben, was die Ideen in Bezug auf die Besonderheiten des zukünftigen Restaurants betrifft. Denn Restaurants sind in Deutschland nicht selten, Ihr Betrieb sollte also in der Lage sein, sich von den anderen Geschäften vor Ort (und zwar besonders von denen genau in der Nachbarschaft) deutlich abzuheben.
Dieses Abheben kann durch verschiedene Faktoren geschehen, zum Beispiel eine völlig neue Art der Einrichtung oder eine ganz andere Möglichkeit, die angebotenen Speisen mitzunehmen.
In der Regel wird es aber nicht reichen, ähnliche Speisen wie der Nachbar in einem besonders schönen Ambiente anzubieten. Ihre potenziellen Kunden kennen ja den Nachbarn seit langen Jahren, warum sollten sie ihm untreu werden?
Meist wird versucht, diesen neuen Wind im Geschäft durch das Angebot spezieller Speisen anzufachen. Das ist ein guter Weg – wenn Sie sich mit diesen Speisen und den dafür einzukaufenden Lebensmitteln wirklich auskennen. Denn es muss zunächst einmal sicher sein, dass sie die Grundlage der Speisen, also die Lebensmittel, nicht nur bekommen im Umfeld Ihres Restaurants, sondern auch in guter Qualität und günstig bekommen. Es ist wenig aussichtsreich, ein Restaurant speziell für Speisen mit Trüffeln zu eröffnen, wenn das Fernsehen voll ist mit Berichten, das viele in Restaurants angebotene Trüffelspeisen mit Trüffeln aus Marokko serviert werden, die im Einkauf einen Bruchteil eines echten Trüffels kosten, aber auch nur ein Bruchteil des Aromas haben. Da die Herkunft wohl nicht immer korrekt ausgewiesen wird, herrscht hier eine große Verunsicherung; auch beim Einkaufen von Trüffeln müssten Sie wohl einen Trüffelexperten beschäftigen, der zusätzlich in die Kalkulation der Speisen eingehen müsste.
Nachdem Sie die richtige Werbung für die Neueröffnung erdacht und gemacht haben, sollten Sie nur noch bedenken, dass ein finanzielles Polster für die erste Zeit ungemein beruhigen kann – nicht jedes Restaurant ist gleich nach dem Eröffnungstag regelmäßig gut gefüllt, das kann schon etwas dauern.
Bild: Kablonk Micro – Fotolia.com
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